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AUFNAHME

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Das Aufnahmealter liegt zwischen dem 3. und 12. Lebensjahr und die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Amt für Jugend und Familie der zuständigen sozialpädagogischen Region der MAG 11. Der Verbleib des Kindes / Jugendlichen im Europahaus ist bis zur Volljährigkeit möglich.

 

Finanziert wird der Aufenthalt der Kinder mittels Tagsatzregelung der MAG 11, sowie finanzieller Unterstützung der Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer und vieler Kleinspender und Sponsorinnen.

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